Veranstaltungssicherheit / Sicherheitskonzept
Wir identifizieren potenzielle Risiken, entwickeln ein detailliertes Sicherheitskonzept und setzen bewährte Sicherheitsmassnahmen um. Unser erfahrenes Team gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, damit Ihre Gäste sich sicher und wohl fühlen. Von der Risikoanalyse über den Notfallplan bis hin zur Koordination der Sicherheitskräfte – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für eine erfolgreiche und sichere Veranstaltung.
Sicherheit auf Ihrer Veranstaltung
- Konferenzen
- Messen
- Workshops
- Konzerte
- Theateraufführungen
- Sportveranstaltungen, Public Viewings
- Festivals, kulturelle, politische oder künstlerische Anlässe
- Märkte, Strassenfeste, Street Food-Festivals
- Hochzeiten
- Vorträge
- Ausstellungen
- Gala-Abende
Die häufigsten Fragen zur Veranstaltungssicherheit
Kann eine Behörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen?
Ja, eine Behörde kann die Vorlage eines Sicherheitskonzepts verlangen, insbesondere bei grösseren Veranstaltungen oder solchen mit besonderen Risiken. Das Sicherheitskonzept muss die Massnahmen zur Gefahrenabwehr und Notfallplanung detailliert darstellen.
Wer ist für die Sicherheit in der Versammlungsstätte verantwortlich?
Der Veranstalter ist in erster Linie für die Sicherheit in der Versammlungsstätte verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden.
Wie berechnet man die maximale Besucherzahl?
Die maximale Besucherzahl wird anhand der Grösse der Versammlungsstätte, der Anzahl und Breite der Rettungswege sowie der vorhandenen Ausgänge berechnet. Es gibt spezielle Berechnungsvorschriften und Normen, die eingehalten werden müssen.
Was ist bei der Erstellung eines Bestuhlungs- und Rettungswegeplans zu beachten?
Beim Erstellen eines Bestuhlungs- und Rettungswegeplans müssen die Vorschriften für Flucht- und Rettungswege beachtet werden, einschliesslich ausreichender Breite und Anzahl der Wege, klare Kennzeichnung und Barrierefreiheit.
Wie viele Sicherheitskräfte sind erforderlich?
Die Anzahl der Sicherheitskräfte hängt von der Grösse und Art der Veranstaltung, der Anzahl der Besucher und den spezifischen Risiken ab. In der Regel sind auch lokale Vorschriften oder Empfehlungen von Sicherheitsbehörden zu berücksichtigen.
Wie viele Sanitäter müssen vor Ort sein?
Die Anzahl der Sanitäter hängt von der Grösse und dem Risiko der Veranstaltung ab. In der Regel gibt es Richtlinien oder Vorschriften, die eine Mindestanzahl an Sanitätern pro Anzahl von Besuchern vorsehen.
Was muss der Veranstalter bei Unwetter, Blitz und Sturm beachten?
Der Veranstalter muss sicherstellen, dass es Notfallpläne für solche Wetterbedingungen gibt, einschliesslich der Evakuierung der Besucher und der Sicherstellung der strukturellen Integrität der Versammlungsstätte.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Videoüberwachung?
Videoüberwachung unterliegt strengen Datenschutzvorschriften. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Überwachung im Einklang mit den Datenschutzgesetzen steht, einschliesslich der Information der Besucher über die Überwachung und der Sicherstellung, dass die Aufzeichnungen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Wann wird ein Räumungskonzept notwendig?
Ein Räumungskonzept ist notwendig, wenn es sich um eine Veranstaltung mit einer grösseren Anzahl von Besuchern oder besonderen Risiken handelt. Es beschreibt die Vorgehensweise zur schnellen und sicheren Evakuierung im Notfall.
Wer ist für den Zufahrtsschutz und die Terrorabwehr zuständig?
Der Zufahrtsschutz umfasst Massnahmen zur Kontrolle und Sicherung des Zugangs zu einem Veranstaltungsgelände.
- Kontrolle der Zugangswege: Sicherstellen, dass nur autorisierte Personen und Fahrzeuge Zugang haben.
- Sicherheitskontrollen: Überprüfung von Fahrzeugen und Personen auf gefährliche Gegenstände oder Waffen.
- Absperrungen und Barrieren: Einsatz von physischen Barrieren zur Verhinderung unbefugten Zugangs.
- Überwachung: Nutzung von Sicherheitskräften oder Technik zur Überwachung der Zufahrten.
Für die Terrorabwehr sind in erster Linie Polizei und Sicherheitsbehörden zuständig. Der Veranstalter ist jedoch verpflichtet, in enger Zusammenarbeit mit diesen Behörden Sicherheitsmassnahmen zu planen und umzusetzen.
Dies umfasst:
- Koordination mit der Polizei: Der Veranstalter sollte die Polizei in die Sicherheitsplanung einbeziehen und spezifische Risiken sowie Strategien besprechen.
- Sicherheitskonzept: Der Veranstalter muss ein umfassendes Konzept entwickeln, das auch Massnahmen zur Terrorabwehr umfasst.
- Organisation vor Ort: Der Veranstalter organisiert den Zugangsschutz und andere präventive Massnahmen, die von der Polizei unterstützt oder überwacht werden.
Insgesamt arbeiten Veranstalter und Polizei zusammen, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.
Der Veranstalter trägt eine grosse Verantwortung gegenüber Behörden, Kunden, Gästen, Partnern und Sponsoren. Unzureichende oder fehlende Massnahmen können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit, das Leben, die Infrastruktur sowie für die fortlaufende Zusammenarbeit und das Geschäft haben. Deshalb bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines Veranstaltungssicherheitskonzepts an. Unser Geschäftsführer, der am Schweizerischen Polizeiinstitut (SPI) im Bereich Veranstaltungssicherheit diplomiert hat, entwickelt für Sie ein massgeschneidertes Sicherheitskonzept. So können Sie Zeit und Kosten effizient sparen. Setzen Sie auf unser Fachwissen, um Ihre Veranstaltung sicher und reibungslos zu gestalten.